Teilkasko vs Kreditkarte

Kreditkarten und Versicherungen wachsen immer mehr zusammen und bilden eine Einheit. Vom Krankenversicherungsschutz im Ausland bis hin zur Unfallversicherung sind viele Versicherungsleistungen in den Zusatzleistungen der Kreditkartenanbieter enthalten. Doch auch Reisende die mit ihrer Kreditkarte einen Flug buchen und mit gemieteten Fahrzeugen unterwegs sind genießen zahlreiche Sonderleistungen. Leider wissen viele Verbraucher nicht, welchen Versicherungsschutz in ihrer Kreditkarte enthalten ist und versichern sich deshalb unnötig zusätzlich.

Wer die Leistungen seiner Kreditkarte genau kennt, kann im Versicherungsbereich viel Geld sparen. Doch auch bei den beinhalteten Versicherungen lohnt es sich genau hinzuschauen, da Deckungssummen und Ausschlüsse sehr unterschiedlich sein können. Die Kaskoversicherung für den Mietwagen ist oft in der Kreditkarte enthalten, allerdings ist sie nur wirksam, wenn der Leihwagen auch mit der Kreditkarte gemietet wurde. Viele Kreditkartenbesitzer vergessen das die Teilkasko der Kreditkartengesellschaft nur dann greift, wenn die Buchung via Kreditkarte getätigt wurde und so kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen der Kreditkarteninhaber.
Wer Zweifel daran hat, ob seine Kreditkarte als Kaskoversicherung greift, sollte sich nicht scheuen bei seinem Kreditkartenanbieter nachzufragen und sich ausgiebig beraten zu lassen. Allgemein gilt, alle Versicherungen die in einer Kreditkarte enthalten sind, sollten genau unter die Lupe genommen werden und bei einem Zweifel sollte ein Abgleich mit bestehenden Versicherungen durchgeführt werden um eine Dopplung der Versicherungen zu vermeiden. Krankenversicherung für das Ausland, Haftpflicht, und Unfallversicherung sind immer häufiger in den Kreditkartenangeboten enthalten. Leistungen wie Vollkasko oder Teilkasko für Mietwagen werden meistens aktiv, wenn ein Mietwagen via Kreditkarte gebucht wurde. Die genauen Bedingungen finden interessierte Verbraucher in den jeweiligen AGB.